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   OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - VII-Verg 92/11   

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OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11 (https://dejure.org/2011,4157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensausgang offen: Aufschiebende Wirkung geboten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen" von RA Dr. Martin Jäger und RA Dr. Andreas Graef, original erschienen in: NZBau 2012, 213 - 216.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 255
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Doch ist nach § 19 Abs. 3 f EG VOL/A weiterhin der Ausschluss solcher Angebote geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt (vgl. zum Verständnis dieses Ausschlusstatbestands u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 9 f., zu § 25 Nr. 1 Abs. 1 f VOL/A 2006; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH WuW/E BGH 2050, Bauvorhaben Schramberg; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; Beschl. v. 09.11.2011 - VII-Verg 35/11).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Doch ist nach § 19 Abs. 3 f EG VOL/A weiterhin der Ausschluss solcher Angebote geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt (vgl. zum Verständnis dieses Ausschlusstatbestands u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 9 f., zu § 25 Nr. 1 Abs. 1 f VOL/A 2006; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. BGH WuW/E BGH 2050, Bauvorhaben Schramberg; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.3.2005 - VII-Verg 68/04, BA 10 ff.; Beschl. v. 09.11.2011 - VII-Verg 35/11).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Er kann generell nur in der Weise behoben werden, indem das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, BA 36).
  • VK Köln, 14.10.2011 - VK VOL 43/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 14. Oktober 2011 (VK VOL 43/2011) wird bis zu einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten (vgl. KG a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, NZBau 2012, 252, 254; Beschluss vom 11. November 2011 - VII-Verg 92/11, NZBau 2012, 255, 256).

    Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats die Fallgruppen von Bietergemeinschaften wiedergegeben und auf deren verschiedene kartellrechtliche Beurteilung hingewiesen (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11 m.w.N. und vom 11. November 2011/21. März 2012 - VII-Verg 92/11).

    Das Erfordernis eines einzelfallbezogenen Vortrags der Beteiligten bei Bietergemeinschaften zwischen branchenangehörigen Unternehmen, und zwar um eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen, hat auch der Senat in den Beschlüssen vom 9. und 11. November 2011 (VII-Verg 35/11 und VII-Verg 92/11, jeweils a.E.) deutlich gemacht.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    In solchen Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt, so dass eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB schon tatbestandlich zu verneinen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten ; Rn. 19 bei juris; Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 - Bauvorhaben Schramberg , Rn. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2016, VI-U (Kart) 10/15, Rn. 54 bei juris; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11 - Bietergemeinschaft II , Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), Rn. 17 bei juris; KG, Beschluss vom 24.10.2013, Verg 11/13, Rn. 32 bei juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12 - Abfallentsorgung Flughafen Berlin-Brandenburg , Rn. 50 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 254 ff. m.w.N.; Säcker in MüKoGWB, 2. Auflage 2015, § 1 GWB Rn. 39 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.
  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    Der vorgenannte Ausschlussgrund ist - im Gegensatz zu dem § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB n. F. geregelten fakultativen Ausschlussgrund - zwingend (Verfürth in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 19 EG Rdnr. 142; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011 - VII - Verg 92/11, juris Rdnr. 5).

    Die Verabredung einer Bietergemeinschaft in Bezug auf eine Auftragsvergabe schließt regelmäßig die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmern nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung i. S. des § 1 GWB erfüllt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011 - VII - Verg 92/11, juris Rdnr. 7; Wanderwitz, a. a. O., 684 [687]).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    In subjektiver Hinsicht ist daher ausreichend, dass die Zusammenarbeit eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt, wobei die Einschätzung der beteiligten Unternehmen im Nachprüfungsverfahren lediglich auf Vertretbarkeit zu kontrollieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2011 - VII-Verg 92/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber muss erfolgen, wenn es zureichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass es sich bei dem Bieter um eine unzulässige Bietergemeinschaft handelt, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen gleichartige, in derselben Branche tätige Wettbewerber sind und nichts dafür spricht, dass sie mangels Leistungsfähigkeitsobjekt objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander ein Angebot zu machen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (siehe zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschluss vom 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36; Beschluss vom 17.02.2014, VII-Verlag 2/14, juris, Rn. 19f u. 35; siehe dazu auch: Marx in Kulartz u.a., VOL/A, 2. Auflage, 2011, § 13 VOL/A, Rn. 111; Hausmann/von Hoff in Kulartz u.a., a.a.O., § 6 VOL/A-EG, Rn. 8ff, 16f; Marx, a.a.O., § 16 VOL/A-EG, Rn. 114; Verfürth in Kulartz u.a., a.a.O., § 19 VOL/A-EG, Rn. 141f; Mager/Lotz, NZBau 2014, 328ff; Oberbuschmann, VergabeR 2014, 634ff).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Eine solche Aufforderung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht erforderlich, wenn es - wie hier aufgrund der Rüge der Antragstellerin vom 03.09.2014 - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Bietergemeinschaft unzulässig sein kann, beispielsweise wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätige Wettbewerber sind und dem Auftraggeber nichts dafür bekannt ist, dass sie mangels Leistungsfähigkeit objektiv nicht in der Lage gewesen wären, unabhängig voneinander Angebote einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2014, VII-Verg 22/14; Beschl. v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris, Rn. 19, 35; Beschl. v. 09.11.2011, VII-Verg 35/11, juris, Rn. 23; Beschl. v. 11.11.2011, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 7f und Beschl. v. 21.03.2012, VII-Verg 92/11, juris, Rn. 36).
  • VK Südbayern, 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Sowohl die Vergabestelle als auch die Nachprüfungsinstanz kontrollierten die angeführten Gründe nur auf Vertretbarkeit (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2003 - 11 Verg 2/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2004 - l Verg 6/04 -, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 - VII Verg 92/11).
  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

    Nach § 16 EG Abs. 1 Nr. lit. d) VOL/A ist eine Bietergemeinschaft bzw. deren Angebot wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das deutsche bzw. europäische Kartellverbot (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV) darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14, mit Verweis auf die Beschlüsse vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, und vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Verg 11/13).

    Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die derselben Branche - wie hier die beiden Bietergemeinschaftsmitglieder der Sicherheitstechnik - angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV erfüllt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).

  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Der Zusammenschluss von Unternehmen aus der gleichen Branche zu einer Bietergemeinschaft könne aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Steht problematisch sein und es obliege den in der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, substantiiert darzulegen, dass sie zu einer Beteiligung an der öffentlichen Ausschreibung ohne die Bietergemeinschaft nicht im Stande wären (vgl. OLG Düsseldorf, 11.11.2011 -VII-Verg 92/11).
  • VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

    Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die - wie hier beim Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen - derselben Branche angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. § 1 GWB erfüllt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).

    nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, aaO., und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11 jeweils m.w.N.).

  • VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • OLG Schleswig, 15.04.2014 - 1 Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Voraussetzungen einer Rügeobliegenheit; Zulässigkeit der

  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Arnsberg, 17.09.2013 - VK 15/13

    Festlegung auf bestimmtes Produkt ist transparent zu dokumentieren!

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Arnsberg, 11.10.2013 - VK 19/13

    Forderung nach Referenz über die Betätigung über 2 Jahre zulässig!

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